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Pharma

MKS besitzt seit Jahren die behördliche Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Arzneimittelgesetz für flüssige und halbfeste Formen.
Besondere Maßnahmen der Qualitätssicherung wie Kontrollen von Wareneingängen, Zwischen- und Endprodukten und wirksame Personalschulungen in Zusammenarbeit mit der nach Arzneimittelgesetz benannten „Sachkundigen Person“ gewährleisten die hohe Qualität der bei MKS hergestellten Arzneimittel. Zusätzlich sind eigens qualifizierte Mitarbeiter als Herstell- und Kontrollleiter benannt und überwachen die Produktionen.